Hilfe zur Pflege SGB XII

Brauchen Sie Hilfe?

aaa

Tel.:030 26570413

Schnellkontakt

    realistic-scene-with-elderly-care-senior-people

    Hilfe zur Pflege & Entlastungsleistungen nach §45 SGB XII


    Was ist das?

    Das Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) regelt die sogenannte „Hilfe zur Pflege“ für Menschen, die pflegebedürftig sind, aber die Kosten für ihre Versorgung nicht selbst tragen können. §45 SGB XII bezieht sich auf niedrigschwellige Betreuungsangebote, die über die Grundpflege hinausgehen.

    Wer hat Anspruch?

    Menschen mit Pflegebedarf, die entweder keinen oder nur einen geringen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, z. B.:

    • Personen ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1
    • Personen mit geringem Einkommen/Vermögen
    • Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Was wird gefördert?

    • Betreuungsangebote zur Aktivierung und Tagesstruktur
    • Unterstützung im Alltag durch ehrenamtliche oder geschulte Helfer
    • Entlastung pflegender Angehöriger
    • Soziale Teilhabe für Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz

    Anmerkung:

    Diese Leistungen müssen beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

    💡 Was ist „Hilfe zur Pflege“?

    Die Hilfe zur Pflege nach dem §§ 61 ff. SGB XII ist eine Sozialhilfeleistung des Staates für Menschen, die pflegebedürftig sind, aber die Kosten für ihre Pflege nicht selbst tragen können – und auch keine ausreichende Unterstützung von der Pflegeversicherung erhalten. Sie richtet sich vor allem an Menschen mit geringem Einkommen oder ohne eigene Pflegeversicherung.

    Diese Leistung wird vom Sozialamt erbracht und kann sowohl ambulante (häusliche) als auch stationäre Pflege umfassen – je nach Bedarf und Lebenssituation.

    💶 Wer hat Anspruch?

    Anspruch auf Hilfe zur Pflege hat, wer:

    • pflegebedürftig im Sinne des SGB XI ist (Pflegegrad 2 bis 5),
    • die notwendigen Pflegekosten nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen decken kann,
    • keine oder nur teilweise Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält,
    • in der Regel seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

    🏡 Leistungen im häuslichen Bereich können sein:

    • Grundpflege (z. B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität)
    • Hilfe bei der Haushaltsführung
    • Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
    • Beratung und Unterstützung der pflegenden Angehörigen
    • Übernahme der Kosten für ambulante Pflegedienste (wie EM&SA)
    • Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45 SGB XII

    📝 Wie unterstützen wir Sie?

    Der Pflegedienst EM&SA begleitet Sie durch den gesamten Prozess:

    • Wir helfen bei der Antragstellung beim Sozialamt.
    • Wir beraten Sie zu den bestehenden Möglichkeiten und individuell passenden Leistungen.
    • Wir arbeiten eng mit Behörden, Ärzten und Angehörigen zusammen.
    • Wir stellen Ihnen unsere geschulten Pflegekräfte und Alltagsbegleiter zur Seite.

    📞 Kontaktieren Sie uns!

    Ob Beratung, Antragstellung oder direkte Hilfe zu Hause – wir sind für Sie da.
    Pflegedienst EM&SA – Ihre zuverlässige Unterstützung in Berlin-Neukölln.

    📍 Rixdorf, Berlin
    📞 +49 30 26570413
    📧 info@pflegedienst-emsa.de