Das Leistungsangebot
Fremde Hilfe zuzulassen bedeutet in erster Linie Vertrauen zu gewinnen. Deshalb ist es für uns wichtig, dass unsere Patienten uns in einem Erstgespräch kennenlernen. Gemeinsam, unter Berücksichtigung der Ziele und Bedürfnisse des Patienten und seinen Angehörigen, entwickeln wir ein auf den Patienten abgestimmtes Versorgungskonzept und klären dabei die Möglichkeiten der Finanzierung.
Wir bieten unsere Pflegeleistungen entsprechend der häuslichen Hilfe nach dem V., XI und XII. Sozialgesetzbuch an:
Hilfe und Unterstützung körperbezogener Pflegemaßnahmen SGB XI
- Hilfestellung bei der Körperpflege, duschen und baden
- An- und Auskleiden
- Hilfe bei der Ausscheidung (Blasen- / Darmentleerung)
- Hautpflege, kämmen, rasieren
- Selbstständiges Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
- Gehen, Stehen, Treppensteigen
- Mundgerechtes Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung
- Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Angebot der pflegerischen Betreuung: SSGB XI
- Unterstützungsleistungen zur Bewältigung von Gefährdungen (Selbst- oder Fremdgefährdung) und zur Bewältigung psycho-sozialer Problemlagen
- Unterstützungsleistungen bei der Tagesstruktur,
- Hilfe und Unterstützung bei der Orientierung zu Ort, Zeit, Raum, zur eigenen Person und Situation
- Unterstützung und Förderung der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte,
- bedürfnisgerechte Beschäftigung im Alltag und bei der Kommunikation unter Berücksichtigung biographischer Vorlieben und Praktiken
- kognitive Aktivierung zur Förderung der Denkprozesse und der Anteilnahme am sozialen Umfeld
Die pflegerischen Betreuungsmaßnahmen können in Bezug auf das häusliche Umfeld erbracht werden, es ist aber auch möglich diese im häuslichen Umfeld der Familie oder sonstiger nahestehender Personen zu erbringen.
Hilfe bei der Haushaltsführung umfasst u.a.: SGB XI
- das Kochen,
- das Spülen,
- das Reinigen und Aufräumen der Wohnung,
- das Beheizen,
- das Waschen und Wechseln der Wäsche und Kleidung,
- das Einkaufen der Gegenstände des täglichen Bedarfs,
- die Unterstützung bei der Regelung von finanziellen und behördlichen Angelegenheiten
Medizinische Versorgung: Der Bereich der ärztlich verordneten Behandlungspflege umfasst u.a.: SGB V
- Wundversorgung
- Medikamentendosierung, -verabreichung, -bereitstellung
- Stellen der Medikamente im Wochendispenser
- Betreuung bei Medikamentenneueinstellung
- Kompressionen, z.B.: An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Kompressionswickel
- Kontrolle der Vitalzeichen, u.a.: von Blutzucker, Blutdruck, Puls
- medizinische Einreibungen mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln
- Gabe von Augentropfen
- Gewichtskontrolle zur verordneten Flüssigkeitsbilanzierung
- subcutane Injektionen (Gabe von Insulinspritzen, Heparinspritzen etc.)
- intramuskuläre Injektion
- Umschläge Wärme- und Kältetherapie
- Dekubitus-Versorgung (Wundliegegeschwüre)
- PEG-Verbände, Versorgung von Bauchdecken-Ernährungssonden
- SPK-Verbände, Versorgung von Bauchdecken-Katheter
- Stoma- bzw. Anus-Praeter-Versorgung bei pathologischer Veränderung
- Uro- bzw. Ileo-Stoma-Versorgung bei pathologischer Veränderung

Grundpflege SGB XI
Wir helfen im Alltag bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, der Mobilität, Ernährung und Toilettengängen. Dabei orientieren wir uns an den Gewohnheiten und Fähigkeiten unserer Klient:innen, um vorhandene Ressourcen zu stärken.

Behandlungspflege SGB V
Unsere examinierten Pflegekräfte übernehmen medizinische Maßnahmen, die ärztlich verordnet wurden – z. B.: Medikamentengabe und -überwachung, Blutzuckerkontrolle und Insulingabe, Verbandswechsel und Wundversorgung

Hilfe zur Pflege SGB XII
Für Menschen mit geringem Einkommen bieten wir Pflegeleistungen auf Basis der Sozialhilfe. Wir unterstützen bei Anträgen und stehen beratend zur Seite – niemand soll ohne Pflege bleiben müssen. Hauswirtschaft & Alltagsbegleitung