Grundpflege SGB XI
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Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45 SGB XI
Was ist das?
§45b SGB XI regelt zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen für pflegebedürftige Menschen in häuslicher Pflege. Ziel ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und Pflegebedürftigen mehr Teilhabe, Sicherheit und Lebensqualität zu ermöglichen.
Wer hat Anspruch?
Alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf diese Leistung – unabhängig von Einkommen oder Vermögen.
Wofür kann die Leistung genutzt werden?
Monatlich stehen 131 € (zweckgebunden) zur Verfügung, z. B. für:

- Alltagsbegleitung & Betreuung zu Hause
- Hilfe beim Einkaufen, Kochen, Spazierengehen
- Unterstützung bei Arzt- oder Behördengängen
- Gespräche gegen Einsamkeit
- Betreuung von Menschen mit Demenz
- Haushaltshilfe durch geschulte Betreuungskräfte
- Angebote von anerkannten Dienstleistern wie EM&SA
Was bedeutet das konkret?
Pflegebedürftige Menschen haben Anspruch auf sogenannte zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen – eine wichtige Unterstützung für den Alltag. Diese Leistungen sind im §45b des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI) geregelt und richten sich an Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), die zu Hause betreut werden.
Pflegebedürftige Menschen erhalten monatlich 131 Euro von der Pflegekasse, um alltagsunterstützende Leistungen in Anspruch zu nehmen. Dieses Budget kann flexibel verwendet werden – je nach Bedarf der pflegebedürftigen Person und ihrer Angehörigen.
Was kann mit dem Entlastungsbetrag finanziert werden?
🧹 Unterstützung im Haushalt
Hilfe beim Einkaufen, Kochen, Putzen oder Wäschewaschen.
🧑🦳 Alltagsbegleitung und Beschäftigung
Spaziergänge, Vorlesen, gemeinsame Gespräche oder Gesellschaftsspiele zur Förderung der sozialen Teilhabe.
🧘♀️ Entlastung pflegender Angehöriger
Stärkende Pausen durch stundenweise Betreuung zu Hause – damit sich Angehörige erholen oder eigene Termine wahrnehmen können.
🧑⚕️ Begleitung zu Arztterminen oder Behörden
Hilfe bei der Organisation und Begleitung von Terminen außerhalb der Wohnung.
🏠 Betreuungsangebote durch qualifizierte Alltagsbegleiter
Zum Beispiel durch Anbieter wie den Pflegedienst EM&SA, der geschulte Betreuungskräfte zur Verfügung stellt.
Wichtige Hinweise:
💡 Der Betrag von 131 € ist zweckgebunden und wird nicht ausgezahlt, sondern direkt mit dem Anbieter der Leistung abgerechnet.
💡 Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und verwendet werden.
💡 Die Leistungen müssen von einem anerkannten Anbieter erbracht werden – unser Team vom Pflegedienst EM&SA gehört selbstverständlich dazu!
Unser Service für Sie:
Wir beraten Sie gerne individuell und übernehmen auf Wunsch:
✔️ Die Antragstellung bei der Pflegekasse
✔️ Die Auswahl geeigneter Betreuungsleistungen
✔️ Die Abrechnung mit der Pflegekasse
✔️ Die Vermittlung von qualifiziertem Betreuungspersonal
Pflegedienst EM&SA – für ein Leben in Würde, auch im Alter.
Rufen Sie uns an: +49 30 26570413
📧 info@pflegedienst-emsa.de