Behandlungspflege SGB V


Unterstützungspflege §37 und §38 SGB V – für Menschen mit besonderem Hilfebedarf
Was ist das?
Unterstützungspflege §37 und 38 SGB V
Wenn die Voraussetzungen für einen Pflegegrad nicht gegeben sind, haben Patienten oder Angehörige oft große Schwierigkeiten, die Versorgung für die begrenzte Zeit zu organisieren. Seit
dem 1. Januar 2016 erhalten Versicherte aus diesem Grund Unterstützungspflege nach § 37 Abs. 1a des Sozialgesetzbuchs V.
Nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten OP, einer schwerwiegenden Erkrankung oder
bei einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustandes benötigen viele Menschen Pflege und
Hilfe im Haushalt.
Das Sozialgesetzbuch V regelt die gesetzliche Krankenversicherung. In bestimmten Fällen können haushaltsnahe Unterstützungsleistungen oder Betreuung über §38 SGB V angeboten werden – vor allem im Rahmen von Modellprojekten, regionalen Förderungen oder besonderen Lebenslagen.
Wer hat Anspruch?

- Versicherte mit besonderem Unterstützungsbedarf (z. B. nach Krankenhausaufenthalten)
- Menschen mit chronischen Erkrankungen oder eingeschränkter Alltagskompetenz
- Kinder, Jugendliche und Familien mit psychosozialem Unterstützungsbedarf
- Pflegebedürftige ohne Pflegegrad (z. B. im Rahmen von Familienpflegezeit oder sozialpädagogischer Unterstützung)
Was kann abgedeckt werden?
- Hilfe im Haushalt nach Krankenhausentlassung
- Familienpflegehilfe bei Krankheit eines Elternteils
- Betreuung und Aktivierung im Alltag
- Unterstützung durch Sozialarbeit oder Pflegeberatung
- Entlastung von Angehörigen in besonderen Pflegesituationen
Hinweis:
Diese Leistungen sind häufig mit ärztlicher Verordnung oder im Rahmen spezieller Programme möglich – wir beraten Sie gern individuell dazu.
Haben Sie Fragen zu den Entlastungs-
leistungen?
Wir vom Pflegedienst EM&SA helfen Ihnen gerne dabei, die passenden Leistungen zu beantragen und zu nutzen.
Rufen Sie uns einfach an – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich!
📋 Welche Leistungen sind möglich?
Die konkreten Leistungen nach §38 SGB V unterscheiden sich je nach Bundesland und Krankenkasse, umfassen jedoch typischerweise:
🏠 Haushaltshilfe
Wenn die haushaltsführende Person – z. B. Mutter oder Vater – aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend ausfällt, kann eine professionelle Haushaltshilfe (z. B. von einem ambulanten Pflegedienst wie EM&SA) gestellt werden.
Dazu gehören z. B.:
- Kochen, Waschen, Putzen
- Einkäufe erledigen
- Versorgung der Kinder
Diese Leistung wird von der Krankenkasse übernommen,
sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. ärztliches Attest, Haushalt mit Kindern unter 12 Jahren oder Menschen mit Behinderung).
🧒 Familienpflege und Kinderbetreuung
Wenn Elternteile ausfallen, übernehmen qualifizierte Pflegekräfte oder Familienhelfer*innen:
- Betreuung und Versorgung von Kindern
- Hilfe bei der Strukturierung des Familienalltags
- Begleitung zu Terminen (z. B. Arzt, Kita)
💬 Beratung und Vermittlung
Wir beraten Sie umfassend zu den Möglichkeiten des §37 SGB V, klären mit Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme und unterstützen bei der Antragstellung. Unser Team vermittelt schnell qualifiziertes Personal, damit Ihre Familie nicht alleine bleibt.
🤝 Pflegedienst EM&SA – Ihre Hilfe in besonderen Lebenssituationen
Als erfahrener und interkultureller Pflegedienst bieten wir Ihnen kompetente Hilfe und individuelle Betreuung in besonderen Lebenslagen. Wir stehen Ihnen verlässlich, mitfühlend und kompetent zur Seite – besonders dann, wenn das Leben plötzlich Hilfe verlangt.
Wir kümmern uns um die Organisation, Antragstellung und Durchführung der Leistungen nach §37, 38, SGB V und sorgen dafür, dass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre Gesundheit und Ihre Familie.
📞 Kontaktieren Sie uns:
Pflegedienst EM&SA
📍 Rixdorf, Berlin-Neukölln
📞 +49 30 26570413
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