Pflege zu Hause – Welche Leistungen stehen mir eigentlich zu?

Viele wissen nicht, dass ihnen Hilfe zusteht. Wir erklären, welche Leistungen die Pflegeversicherung bietet – einfach und verständlich.

Pflegebedürftigkeit kann plötzlich auftreten – durch Krankheit, Alter oder einen Unfall. Umso wichtiger ist es, zu wissen, welche Ansprüche man hat. In Deutschland greift hier vor allem das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), das die Pflegeversicherung regelt.

Pflegegrade einfach erklärt:

Es gibt fünf Pflegegrade (1–5), die den Umfang der Pflegebedürftigkeit beschreiben. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Leistungen.

Welche Leistungen gibt es?

  • Pflegegeld: Für pflegende Angehörige, wenn keine professionelle Hilfe in Anspruch genommen wird.
  • Pflegesachleistungen: Wenn ein ambulanter Pflegedienst – wie EM&SA – Leistungen übernimmt.
  • Kombinationsleistung: Eine Mischung aus Geld- und Sachleistung.
  • Tages- und Nachtpflege: Betreuung außerhalb des eigenen Zuhauses.
  • Kurzzeitpflege: Vorübergehende stationäre Pflege.
  • Verhinderungspflege: Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen.
  • Entlastungsbetrag: 125 € monatlich für Betreuung, Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung u. v. m.
Unser Tipp:
Nutzen Sie eine kostenlose Pflegeberatung – gerne auch durch uns. Wir helfen beim Antrag und erklären, wie Sie Ihre Ansprüche vollständig ausschöpfen.

- EM&SA PFELEGETEAM